Ratgeber für den Verkauf von Edelmetall● Kein Ankauf, keine Vermittlung
Der Ratgeber · Stand Oktober 2026

Gold verkaufen: Materialwert berechnen und Angebote sicher prüfen

Nach diesem Ratgeber berechnen Sie den Materialwert Ihres Goldes selbst, erkennen nachvollziehbare und schwache Angebote und wissen, welcher Verkaufsweg zu welchem Stück passt.

Goldschmuck, Goldmünzen und Goldbarren neben einer digitalen FeinwaageAI generated

Auf einen Blick

  • Der Materialwert Ihres Goldes ergibt sich aus Gewicht mal Feingehalt mal Kurs je Gramm Feingold, und diese Rechnung können Sie vor jedem Verkauf selbst aufstellen.
  • Kein Ankäufer zahlt den vollen Materialwert, aber jeder seriöse Ankäufer kann Ihnen Gewicht, Feingehalt, Kurs und Abzüge schriftlich nennen.
  • Anlagegold, Bruchgold und Markenschmuck folgen drei verschiedenen Preislogiken und gehören deshalb nicht in denselben Beutel.
  • Zahlt ein Edelmetallhändler 2.000 Euro oder mehr bar aus, muss er Sie nach dem Geldwäschegesetz identifizieren.
  • Gewinne aus privatem Gold sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, bei kürzerer Haltedauer nur, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 Euro bleiben.
  • Wer mehrere schriftliche Angebote einholt und jedes als Prozent des Materialwerts ausdrückt, erkennt schwache Angebote auf einen Blick.

Gold verkaufen die meisten Menschen nur ein- oder zweimal im Leben: nach einem Erbfall, bei einer Haushaltsauflösung oder wenn alte Ketten seit Jahren ungetragen in der Schublade liegen. Auf der anderen Seite des Tresens sitzt jemand, der jeden Tag Gold kauft und genau weiß, was es wert ist. Dieser Ratgeber gleicht das Wissensgefälle aus. Sie erfahren, wie Sie den Materialwert selbst berechnen, welche Abzüge ein Ankäufer begründen muss, welcher Verkaufsweg zu welchem Stück passt und welche Regeln für Ausweis und Steuern gelten.

Der Materialwert: Gewicht mal Feingehalt mal Kurs

Jedes Angebot für Altgold, Bruchgold oder Goldschmuck ohne besonderen Schmuckwert beruht auf derselben Rechnung. Schmuck besteht fast nie aus reinem Gold, sondern aus einer Legierung: Gold wird mit Silber, Kupfer, Zink oder Palladium gemischt, damit es härter wird und eine bestimmte Farbe bekommt. Bezahlt wird nur der Anteil an reinem Gold, das Feingold. Die Formel lautet:

Materialwert = Gewicht in Gramm × Feingehalt × Kurs je Gramm Feingold

Das Gewicht ist das, was Ihre Stücke ohne Steine, Perlen und Teile aus anderem Metall auf die Waage bringen. Der Feingehalt steht als Punze im Stück und wird in Tausendteilen angegeben: 585 bedeutet 585 Teile Feingold auf 1.000 Teile Legierung, also 58,5 Prozent. Den Kurs je Gramm Feingold leiten Sie aus dem Goldpreis ab, der meist je Feinunze genannt wird. Eine Feinunze entspricht 31,1035 Gramm. Teilen Sie den Preis je Feinunze in Euro durch 31,1035, erhalten Sie den Preis je Gramm. Der Kurs ändert sich an jedem Börsentag, oft mehrmals täglich. Rechnen Sie deshalb immer mit dem Kurs des Tages, an dem Sie verkaufen wollen, und notieren Sie die Uhrzeit.

Alle Zwischenschritte, weitere Beispiele für Münzen und Barren und einen Rechner, der nur in Ihrem Browser rechnet, finden Sie im Ratgeber Goldwert berechnen.

Punzen lesen: Feingehalt und Karat

Die Punze sitzt meist an unauffälliger Stelle: innen in der Ringschiene, am Verschluss einer Kette, an der Nadel einer Brosche oder am Bügel eines Ohrrings. Eine Lupe mit zehnfacher Vergrößerung hilft beim Lesen. Neben der Zahl steht oft ein Herstellerzeichen. Die Tabelle zeigt die üblichen Feingehalte, ihren Feingoldanteil und die Entsprechung in Karat. Ein Karat steht beim Gold für ein Vierundzwanzigstel Feingold.

PunzeFeingoldanteilKaratWo sie häufig vorkommt
33333,3 Prozent8 Karateinfacher Schmuck, vor allem ältere Stücke
37537,5 Prozent9 KaratSchmuck, oft aus dem englischsprachigen Raum
58558,5 Prozent14 Karatweit verbreiteter Schmuckfeingehalt
75075,0 Prozent18 Karathochwertiger Schmuck, Uhrengehäuse
90090,0 Prozentrund 21,6 Karatältere Umlaufgoldmünzen, etwa 20 Mark des Kaiserreichs
91691,6 Prozent (genau 91,67)22 KaratAnlagemünzen wie Krügerrand und Sovereign, auch Schmuck
99999,9 Prozent24 KaratBarren und Anlagemünzen, häufig als 999,9 gestempelt

Zwei Feinheiten fallen auf. Die Punze 585 liegt etwas über dem rechnerischen Wert von 14 Karat (583,3 Tausendteile), und 916 ist die abgerundete Form von 22 Karat (916,7 Tausendteile). In Deutschland ist das Stempeln freiwillig. Wer aber einen Feingehalt angibt, muss sich an das Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren halten (§ 1 und § 5 FeinGehG). Für Schmuck erlaubt es eine kleine Abweichung nach unten: höchstens zehn Tausendteile, gemessen am ganz eingeschmolzenen Stück (§ 5 Abs. 2 FeinGehG). Ganz anders sind Stempel wie GP, RGP, GF, „Doublé“ oder Angaben wie „1/20 14K“ zu lesen: Sie kennzeichnen vergoldete oder goldplattierte Ware mit nur dünner Goldschicht. Wie Sie Stempel sicher deuten und zweifelhafte Punzen erkennen, zeigt der Ratgeber Punzen lesen.

Ein durchgerechnetes Beispiel: Kette und Ring

Annahme für dieses Rechenbeispiel: 100 Euro je Gramm Feingold. Das ist kein aktueller Kurs, sondern eine runde Zahl, damit Sie die Rechnung leicht nachvollziehen können. Der echte Kurs schwankt börsentäglich. Sie möchten eine Goldkette mit der Punze 585 verkaufen, die 20,0 Gramm wiegt, und einen Ring ohne Stein mit der Punze 750, der 4,0 Gramm wiegt.

StückGewichtFeingehaltFeingoldMaterialwert
Kette20,0 g58520,0 × 0,585 = 11,70 g11,70 × 100 = 1.170,00 Euro
Ring4,0 g7504,0 × 0,750 = 3,00 g3,00 × 100 = 300,00 Euro
Zusammen24,0 g14,70 g1.470,00 Euro

Der Materialwert beider Stücke beträgt 1.470 Euro. Diesen Betrag zahlt kein Ankäufer voll aus, denn er muss das Gold einschmelzen und scheiden lassen und will daran verdienen. Der Materialwert ist aber die Messlatte für jedes Angebot. Angenommen, zwei Ankäufer bieten Ihnen 1.290 Euro und 1.365 Euro. Beide Zahlen sind frei gewählt und dienen nur der Rechnung. Das erste Angebot entspricht 1.290 ÷ 1.470 = 87,8 Prozent des Materialwerts, das zweite 1.365 ÷ 1.470 = 92,9 Prozent. Die 75 Euro Unterschied sind bei gleichem Gold nichts anderes als ein höherer Abzug. Vergleichbar sind die beiden Angebote allerdings nur, wenn sie auf demselben Kurs, denselben Gewichten und denselben Feingehalten beruhen. Weicht ein Ankäufer beim Gewicht oder beim Feingehalt von Ihren Notizen ab, lassen Sie sich die Abweichung erklären.

Anlagegold, Bruchgold, Markenschmuck: drei Preislogiken

Bevor Sie Angebote einholen, sollten Sie wissen, zu welcher Gruppe ein Stück gehört. Davon hängt ab, wie es bewertet wird und wo Sie es am besten anbieten.

Anlagegold: Barren und Anlagemünzen

Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendteilen und Goldmünzen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, gelten umsatzsteuerlich als Anlagegold (§ 25c Abs. 2 UStG). Bei Münzen sind das ein Feingehalt von mindestens 900 Tausendteilen, eine Prägung nach dem Jahr 1800, die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel im Ursprungsland und ein üblicher Verkaufspreis, der den Wert des enthaltenen Goldes um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Typische Beispiele sind Krügerrand, Philharmoniker, Britannia und Känguru. Anlagegold wird international in großen Mengen gehandelt und deshalb nahe am Kurs angekauft. Händler nennen dafür meist einen eigenen Ankaufspreis je Produkt, nicht je Gramm. Bei Anlagegold zählt der Zustand: Barren in unversehrter, versiegelter Verpackung mit Zertifikat lassen sich leichter weiterverkaufen als lose Barren mit Kratzern. Reinigen Sie Münzen nicht, auch nicht vorsichtig. Einen Überblick über verbreitete Münzen gibt der Beitrag Anlagemünzen aus Gold im Vergleich.

Schmuckgold und Bruchgold: Es zählt nur das Material

Ketten, Ringe, Armbänder und Ohrringe ohne besonderen Namen, defekte Stücke, Einzelteile und Reste werden fast immer eingeschmolzen. Der Ankäufer bezahlt deshalb nur den Goldanteil. Was das Stück einmal gekostet hat, spielt keine Rolle: Im Ladenpreis steckten Arbeitslohn, Gestaltung, Handelsspanne und Umsatzsteuer, und nichts davon kommt beim Einschmelzen zurück. Eine gerissene Kette bringt genauso viel wie eine heile mit gleichem Gewicht und Feingehalt. Reparieren lohnt sich vor dem Verkauf daher nicht. Mehr zu Resten und defekten Stücken lesen Sie unter Bruchgold verkaufen. Zahngold ist ein Sonderfall, weil es meist nicht gestempelt ist und oft Platin oder Palladium enthält. Dafür gibt es den eigenen Ratgeber Zahngold verkaufen.

Marken-, Antik- und Steinschmuck: der Wiederverkaufswert

Ein Ring eines bekannten Schmuckhauses, eine Brosche aus dem Jugendstil oder ein Collier mit großen Brillanten kann als Ganzes mehr wert sein als sein Gold. Hier zählt, was ein Händler beim Weiterverkauf erzielen kann: Marke, Zustand, Epoche, Echtheitsnachweise und die Qualität der Steine. Wer ein solches Stück als Bruchgold verkauft, verschenkt diesen Mehrwert. Lassen Sie solche Stücke getrennt beurteilen, bei einem Juwelier, einem Fachhändler für Antikschmuck oder einem Sachverständigen. Wie das geht und welche Unterlagen helfen, erklärt der Ratgeber Schmuck verkaufen. Goldene Uhren haben ihren eigenen Markt, mehr dazu unter Uhr verkaufen. Die Unterschiede zwischen Anlage- und Schmuckgold im Einzelnen beschreibt der Beitrag Unterschiede zwischen Anlagegold und Schmuckgold.

Was ein Ankäufer abzieht und wie Sie danach fragen

Zwischen dem Materialwert und dem Angebot liegt immer eine Differenz. Sie ist kein Zeichen von Unseriosität, sondern deckt reale Kosten. Bedenklich wird es, wenn die Differenz nicht erklärt wird oder sich hinter zu niedrigen Gewichten und Feingehalten versteckt. Diese Posten stecken typischerweise im Abzug:

  • Handelsspanne. Der Ankäufer trägt Ladenmiete, Personal, Versicherung, Prüfgeräte und das Risiko, dass der Kurs fällt, bevor er das Gold weitergibt. Daran will er verdienen.
  • Schmelz- und Scheidekosten. Altgold geht an eine Scheideanstalt, die es einschmilzt und in reines Gold und die übrigen Metalle trennt. Diese Leistung berechnet sie dem Ankäufer.
  • Analyse. Bei gemischten Posten, ungestempelten Stücken oder Zahngold muss der Feingehalt erst bestimmt werden. Eine Messung im Laden ist schnell gemacht, eine Laboranalyse nach dem Schmelzen ist aufwendiger.
  • Mindestmengen. Scheideanstalten arbeiten erst ab bestimmten Mengen wirtschaftlich. Kleine Posten werden deshalb gesammelt oder mit festen Pauschalen belastet, die bei wenigen Gramm stärker ins Gewicht fallen.
  • Versand. Beim Verkauf per Post kommen Porto und Versicherung hinzu, unter Umständen in beide Richtungen, wenn Sie ein Angebot ablehnen.

Sie müssen nicht wissen, wie hoch jeder einzelne Posten ist. Es genügt, dass das Angebot nachvollziehbar ist. Stellen Sie jedem Ankäufer dieselben Fragen:

  • Mit welchem Kurs je Gramm Feingold rechnen Sie, und von welchem Zeitpunkt stammt er?
  • Welches Gewicht haben Sie für jedes Stück oder jede Gruppe festgestellt?
  • Welchen Feingehalt setzen Sie an, und wie haben Sie ihn geprüft?
  • Welche Abzüge ziehen Sie ab, in Euro und wofür?
  • Wie lange gilt das Angebot, und was kostet es mich, wenn ich ablehne?

Wenn Kurs, Gewicht und Feingehalt mit Ihren eigenen Notizen übereinstimmen, zeigt die Differenz zum Materialwert, was der Ankäufer insgesamt einbehält. Rechnen Sie das Angebot in Prozent des Materialwerts um, dann lassen sich auch Angebote vergleichen, die unterschiedlich aufgebaut sind. Vorsicht bei Werbung mit Grammpreisen: Ein Preis „je Gramm“ bezieht sich häufig auf Feingold und nicht auf Ihr 585er- oder 333er-Gold. Fragen Sie nach, worauf sich die Zahl bezieht. Welche weiteren Umstände den Preis beeinflussen, beschreibt der Beitrag Faktoren, die beim Goldankauf den Preis beeinflussen. Wie Sie Angebote auf gleicher Grundlage gegenüberstellen, zeigt der Ratgeber Seriösen Ankäufer erkennen.

Verkaufswege im Vergleich

Für Gold gibt es mehr Abnehmer als für fast jedes andere Gut aus einem Haushalt. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was Sie verkaufen, wie viel es ist und wie viel Zeit Sie aufwenden möchten.

VerkaufswegPasst fürVorteileNachteile
Goldankauf-GeschäftAltgold, Bruchgold, gewöhnlicher Goldschmuck, MünzenPrüfung vor Ort, Auszahlung meist sofort, mehrere Geschäfte leicht vergleichbarQualität sehr unterschiedlich, Marken- und Steinwert wird in der Regel nicht bezahlt
Juwelier oder GoldschmiedMarkenschmuck, Steinschmuck, gut erhaltene Stücke, auch AltgoldKann Steine, Marken und Verarbeitung beurteilen und gute Stücke weiterverkaufenNicht jeder kauft an, manchmal nur als Gutschrift auf einen Neukauf
EdelmetallhändlerBarren, Anlagemünzen, oft auch AltgoldAnkaufspreise je Produkt häufig öffentlich einsehbar, bei Anlagegold nahe am KursFür Schmuck mit Steinen oder Marke nicht die richtige Adresse
ScheideanstaltGrößere Mengen Bruchgold, Zahngold, WerkstattresteAbrechnung nach Analyse des tatsächlichen GehaltsMindestmengen, Kosten für Schmelzen und Analyse, Wartezeit, alles wird eingeschmolzen
Versand-AnkaufBarren und Münzen, Altgold, wenn kein Ankäufer erreichbar istBequem, unabhängig vom WohnortPrüfung ohne Sie, Transportrisiko, mögliche Kosten bei Ablehnung
PfandhausStücke, die Sie behalten und nur vorübergehend beleihen wollenDas Stück bleibt Ihres, wenn Sie es auslösen; manche Pfandhäuser kaufen auch anZinsen und Gebühren, Verwertung, wenn Sie nicht auslösen
PrivatverkaufMarkenschmuck, Sammlermünzen, besondere EinzelstückeErlös über dem Materialwert möglichAufwand, Betrugsrisiko, Käufer verlangen Echtheitsnachweise, für Bruchgold kaum Nachfrage

Für gewöhnliches Altgold sind Goldankauf-Geschäft, Juwelier und Edelmetallhändler die naheliegenden Wege, weil Sie dort die Prüfung sehen und noch am selben Tag Geld erhalten. Barren und Anlagemünzen gehören zu einem Händler, der sie wieder verkauft. Bruchgold in größerer Menge kann bei einer Scheideanstalt gut aufgehoben sein, wenn Sie die Wartezeit auf die Analyse in Kauf nehmen. Ein Pfandkredit ist kein Verkauf: Sie erhalten Geld gegen ein Pfand, zahlen Zinsen und Gebühren und können das Stück innerhalb der vereinbarten Frist auslösen. Lösen Sie es nicht aus, wird es verwertet. Ein Privatverkauf lohnt den Aufwand vor allem für Stücke, deren Wert über dem Material liegt. Wer privat verkauft, sollte sich nur an sicheren Orten treffen und Zahlungen erst als eingegangen betrachten, wenn sie auf dem eigenen Konto stehen.

Der Verkauf vor Ort in acht Schritten

  1. Vorsortieren. Legen Sie Anlagegold, gewöhnlichen Goldschmuck und Bruchgold, Schmuck mit Steinen oder bekanntem Namen, Silber, Zahngold und Uhren in getrennte Beutel. Stücke, bei denen Sie unsicher sind, kommen in einen eigenen Beutel. So verhindern Sie, dass ein wertvolles Stück im Sammelposten verschwindet. Praktische Hinweise dazu enthält der Beitrag Schmuck vor dem Verkauf sortieren.
  2. Zu Hause wiegen. Wiegen Sie jedes Stück auf einer Feinwaage, die auf ein Hundertstel Gramm genau anzeigt. Eine Küchenwaage reicht dafür nicht. Notieren Sie das Gewicht neben einer kurzen Beschreibung des Stücks.
  3. Punzen notieren. Lesen Sie mit der Lupe die Punze jedes Stücks ab und schreiben Sie sie dazu. Fotografieren Sie Punze und Stück. Mit Gewicht, Punze und Tageskurs berechnen Sie den Materialwert, bevor Sie das Haus verlassen.
  4. Auf die geeichte Waage achten. Wer Gold nach Gewicht ankauft, darf das Gewicht nur mit einer geeichten Waage ermitteln (§ 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 3 MessEG). Die Eichung erkennen Sie an den Kennzeichen auf der Waage. Die Anzeige sollte so stehen, dass Sie sie selbst ablesen können. Vergleichen Sie die Werte mit Ihren Notizen.
  5. Prüfung vor Ihren Augen. Der Ankäufer prüft den Feingehalt mit einem Strich auf dem Probierstein und Prüfsäuren, mit einem Säuretest an einer angefeilten Stelle oder mit einem Röntgenfluoreszenzgerät, das die Zusammensetzung ohne Beschädigung misst. Dieses Gerät misst nahe der Oberfläche, bei dick vergoldeten Stücken kann das Ergebnis deshalb zu hoch ausfallen. Lassen Sie Ihre Stücke nicht aus den Augen und stimmen Sie zu, bevor jemand ein Stück anfeilt. Wie die Verfahren funktionieren und wo sie an Grenzen stoßen, beschreibt der Ratgeber Echtheit prüfen.
  6. Schriftliches Angebot verlangen. Das Angebot sollte je Stück oder Gruppe Gewicht, angesetzten Feingehalt, Kurs, Abzüge und Endbetrag nennen, dazu Datum und Uhrzeit. Unterschreiben Sie nichts sofort. Mit dem schriftlichen Angebot können Sie in Ruhe vergleichen.
  7. Ausweis vorlegen. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ab 2.000 Euro Barauszahlung ist die Identifizierung Pflicht, manche Ankäufer verlangen den Ausweis grundsätzlich bei jedem Ankauf.
  8. Auszahlung bar oder per Überweisung. Bei größeren Beträgen ist die Überweisung sicherer und hinterlässt einen Beleg. Lassen Sie sich in jedem Fall einen Ankaufbeleg mit allen Angaben geben und bewahren Sie ihn auf, auch wegen möglicher steuerlicher Fragen.

Ausweispflicht nach dem Geldwäschegesetz

Wer gewerblich Güter verkauft, ist als Güterhändler an das Geldwäschegesetz gebunden (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG). Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin zählen dort ausdrücklich zu den hochwertigen Gütern (§ 1 Abs. 10 Satz 2 Nr. 1 GwG). Für sie gilt eine niedrige Schwelle: Zahlt ein Händler bei einem Geschäft mit Edelmetallen 2.000 Euro oder mehr in bar aus oder nimmt er einen solchen Betrag bar entgegen, muss er seine allgemeinen Sorgfaltspflichten erfüllen und Sie identifizieren (§ 10 Abs. 6a Nr. 1 Buchstabe b GwG). Für sonstige Güter liegt die Barzahlungsschwelle bei 10.000 Euro.

Bei der Identifizierung erfasst der Händler Vor- und Nachnamen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift (§ 11 Abs. 4 GwG). Er hat das Recht und die Pflicht, dafür eine Kopie Ihres Ausweises anzufertigen (§ 8 Abs. 2 GwG), und muss die Unterlagen grundsätzlich fünf Jahre aufbewahren (§ 8 Abs. 4 GwG). Mehrere Handlungen, zwischen denen eine Verbindung zu bestehen scheint, gelten als eine Transaktion (§ 1 Abs. 5 GwG). Einen Verkauf in mehrere kleine Barauszahlungen aufzuteilen, um unter der Schwelle zu bleiben, führt also nicht weiter und macht einen Händler eher misstrauisch.

Unterhalb der Schwelle oder bei Überweisung schreibt das Geldwäschegesetz die Identifizierung nicht in jedem Fall vor. Manche Ankäufer fragen trotzdem nach dem Ausweis, weil sie die Herkunft der Ware dokumentieren wollen. Das ist kein Misstrauen gegen Sie, sondern ein Zeichen sorgfältiger Arbeit. Verzichtet ein Händler dagegen bei großen Barbeträgen ausdrücklich auf den Ausweis, ist das kein Entgegenkommen, sondern ein Warnsignal. Ab dem 10. Juli 2027 gilt EU-weit die Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624). Sie begrenzt unter anderem Barzahlungen im gewerblichen Handel auf 10.000 Euro (Art. 80) und ordnet Pflichten neu. Prüfen Sie bei einem Verkauf nach diesem Datum den dann geltenden Stand. Mehr zu den Einzelheiten lesen Sie unter Ausweispflicht beim Ankauf.

Steuern beim Goldverkauf

Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG

Wer privates Gold verkauft, erzielt in der Regel keine steuerpflichtigen Einkünfte. Eine Ausnahme sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Gold zählt dort zu den anderen Wirtschaftsgütern: Ein Gewinn ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, bleibt der Gewinn steuerfrei, ganz gleich wie hoch er ist. Gewinn ist dabei der Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und der Kosten des Verkaufs (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Bei Schmuck, den Sie seit Jahren besitzen, spielt die Frist deshalb meist keine Rolle. Bedeutung hat sie vor allem für Barren und Münzen, die erst vor kurzem gekauft wurden.

Auch innerhalb der Frist bleibt ein Gewinn steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Diese Grenze gilt seit dem Jahr 2024, davor lag sie bei 600 Euro. Sie ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Gesamtgewinn darunter, ist alles steuerfrei; erreicht er 1.000 Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen: Beträgt Ihr Gewinn aus einem Münzverkauf nach acht Monaten 950 Euro und haben Sie im selben Jahr keine weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte, bleibt er steuerfrei. Beträgt er 1.050 Euro, sind die vollen 1.050 Euro mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Verluste aus solchen Geschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG).

Bei geschenktem Gold zählt für die Frist die Anschaffung durch den Schenker (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Erben treten steuerlich an die Stelle des Erblassers, sodass dessen Anschaffungszeitpunkt maßgeblich ist. Was bei Nachlässen sonst zu bedenken ist, vom Nachweis der Erbschaft bis zur Erbschaftsteuer, behandelt der Ratgeber Erbe und Nachlass verkaufen. Heben Sie Kaufbelege und Ankaufbelege auf, denn sie belegen Anschaffungszeitpunkt und Erlös. Wir geben keine Steuerberatung im Einzelfall. Bei größeren Beträgen, unklarer Herkunft der Stücke oder Gold aus einem Betriebsvermögen fragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Anlagegold und Umsatzsteuer nach § 25c UStG

Die Lieferung von Anlagegold ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 25c Abs. 1 UStG). Was als Anlagegold gilt, regelt § 25c Abs. 2 UStG: Barren und Plättchen mit mindestens 995 Tausendteilen Feingehalt sowie Goldmünzen mit mindestens 900 Tausendteilen, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Als Privatperson führen Sie beim Verkauf ohnehin keine Umsatzsteuer ab, weil Sie kein Unternehmer sind. Die Befreiung wirkt sich aber auf die Preise aus: Weil beim Kauf von Anlagegold keine Umsatzsteuer anfällt, steckt auch kein Steueranteil im Kaufpreis, der beim Rückverkauf verloren ginge. An- und Verkaufspreise liegen deshalb nah beieinander. Beim Schmuck ist das anders. Im Ladenpreis steckte Umsatzsteuer, die beim Verkauf als Altgold nicht zurückkommt. Für Silber gilt § 25c UStG nicht, mehr dazu im Ratgeber Silber verkaufen.

Einen seriösen Ankäufer vor Ort finden und prüfen

Ob Großstadt oder Kleinstadt: Die Suche nach einem Goldankauf in der Nähe liefert schnell eine Liste. Wer dort oben steht, sagt wenig darüber, wie fair ein Ankäufer rechnet. Die folgenden Prüfpunkte gelten überall.

  • Fester Geschäftssitz. Ein Ladengeschäft mit vollständigem Namen, Anschrift und Impressum auf der Website ist eine bessere Grundlage als ein Stand auf Zeit. Der An- und Verkauf von Edelmetallen durch Betriebe, die auf Gebrauchtwaren spezialisiert sind, ist ein überwachungsbedürftiges Gewerbe; die Behörde prüft nach der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit des Inhabers (§ 38 Abs. 1 GewO).
  • Sichtbare, geeichte Waage. Die Waage steht so, dass Sie die Anzeige sehen, und trägt gültige Eichkennzeichen.
  • Prüfung vor Ihren Augen. Ihre Stücke verschwinden nicht in einem Hinterzimmer.
  • Nachvollziehbares, schriftliches Angebot. Gewicht, Feingehalt, Kurs und Abzüge stehen auf Papier, nicht nur eine runde Summe.
  • Kein Zeitdruck. Sätze wie „Nur heute zu diesem Preis“ sollen Vergleiche verhindern. Ein faires Angebot hält einen Vergleich aus, auch wenn es wegen des Kurses nur für eine bestimmte Zeit gilt.
  • Kein Pauschalpreis ohne Wiegen. Wer für eine Kette pauschal einen Betrag nennt, ohne zu wiegen und zu prüfen, entzieht sich dem Vergleich mit dem Materialwert.
  • Frage nach dem Ausweis. Ein Ankäufer, der die Herkunft der Ware dokumentiert, arbeitet sorgfältig.

Holen Sie mindestens zwei, besser drei Angebote ein, möglichst am selben Tag, damit sich der Kurs zwischen den Terminen nicht stark verändert. Juweliere und Goldschmiede mit eigener Werkstatt, Edelmetallhändler und Goldankauf-Geschäfte lassen sich gut nebeneinander befragen. Für Barren und Anlagemünzen kommen auch Banken in Frage, die Edelmetalle handeln. Vorsicht ist bei Ankaufaktionen in Hotels, auf Märkten oder an der Haustür geboten: Der Anbieter ist nach wenigen Tagen weitergezogen, und Sie haben kaum Gelegenheit, Angebote zu vergleichen oder später nachzufragen. Weitere Merkmale und Warnsignale fasst der Ratgeber Seriösen Ankäufer erkennen zusammen.

Gold per Versand verkaufen: Risiken und Vorkehrungen

Versand-Ankäufer werben damit, dass Sie Ihr Gold bequem per Post einschicken und das Geld überwiesen bekommen. Das kann funktionieren, verschiebt aber das Risiko zu Ihnen. Sie geben die Ware aus der Hand, bevor Sie ein Angebot kennen, und die Prüfung findet ohne Sie statt. Diese Risiken sollten Sie kennen:

  • Keine Kontrolle beim Wiegen und Prüfen. Sie sehen weder die Waage noch das Prüfgerät, sondern nur die Zahlen, die man Ihnen mitteilt.
  • Transportrisiko. Sendungen gehen verloren oder werden beschädigt. Die Haftung vieler Versandarten ist auf bestimmte Beträge begrenzt, und Schmuck oder Edelmetalle sind in manchen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen.
  • Kosten bei Ablehnung. Lehnen Sie das Angebot ab, kann die Rücksendung Geld kosten, und die Frist für Ihre Antwort kann kurz sein.
  • Kurszeitpunkt. Manche Ankäufer rechnen mit dem Kurs bei Eingang, andere mit dem Kurs bei Prüfung. Zwischen Ihrem Blick auf den Kurs und der Abrechnung können Tage liegen.
  • Einschmelzen vor Ihrer Zustimmung. Ist das Gold einmal eingeschmolzen, lässt sich ein Streit über Gewicht oder Feingehalt kaum noch klären.

So schützen Sie sich:

  • Lesen Sie die Ankaufbedingungen vollständig: Kursbasis, Antwortfrist, Kosten und Versicherung der Rücksendung, Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Bestehen Sie auf einem Angebot, das Sie ausdrücklich annehmen müssen, bevor eingeschmolzen oder ausgezahlt wird. Bedingungen, nach denen Ihr Schweigen als Zustimmung gilt, sind ein Grund, einen anderen Anbieter zu wählen.
  • Wiegen und fotografieren Sie jedes Stück mit sichtbarer Punze, am besten auch auf der Waage, und legen Sie eine unterschriebene Liste bei. Behalten Sie eine Kopie.
  • Prüfen Sie, bis zu welchem Wert die gewählte Versandart haftet und ob Edelmetalle ausgeschlossen sind. Verteilen Sie größere Mengen notfalls auf mehrere Sendungen.
  • Bewahren Sie Einlieferungsbeleg und Sendungsnummer auf.
  • Verlassen Sie sich nicht auf ein Rücktrittsrecht. Ob und wie Sie sich von einem Geschäft lösen können, hängt vom Einzelfall und von den Bedingungen ab. Entscheidend ist, dass Sie vor Ihrer Zusage nichts verlieren können.

Für Barren und Anlagemünzen mit festen Ankaufspreisen ist der Versand weniger heikel, weil Gewicht und Feingehalt feststehen. Für gemischtes Altgold, Steinschmuck und alles, dessen Feingehalt unklar ist, ist der Verkauf vor Ort mit Prüfung vor Ihren Augen meist die bessere Wahl.

Typische Fehler beim Goldverkauf

  • Alles in einen Beutel. Wer Markenschmuck, Münzen und Bruchgold zusammen abgibt, bekommt für alles den Bruchgoldpreis.
  • Ohne eigene Rechnung zum Ankäufer. Wer den Materialwert nicht kennt, kann ein Angebot nicht einordnen.
  • Nur ein Angebot. Ohne Vergleich wissen Sie nicht, ob der Abzug angemessen ist.
  • Steine als Gold mitgezählt. Ein Stein wiegt mit, ist aber kein Gold. Umgekehrt verschenken Sie einen wertvollen Stein, wenn er ungeprüft mit dem Altgold weggegeben wird.
  • Münzen geputzt. Polieren und Reinigen hinterlassen Spuren und können den Sammlerwert zerstören.
  • Belege weggeworfen. Rechnungen, Zertifikate und Originalverpackungen helfen beim Verkauf und gegenüber dem Finanzamt.
  • Unter Zeitdruck verkauft. Wer an der Haustür oder bei einer Ankaufaktion auf Zeit unterschreibt, verzichtet auf jeden Vergleich.
  • Frisch gekauftes Anlagegold zu früh verkauft. Wer innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, muss die Steuer mitdenken.
  • Defekte Stücke repariert. Eine Reparatur kostet Geld, erhöht den Materialwert aber nicht.

Weitere Beispiele aus der Praxis beschreibt der Beitrag Fehler beim Goldverkauf, die Geld kosten.

Checkliste vor dem Verkauf

  • Alle Stücke nach Anlagegold, Bruchgold, Marken- und Steinschmuck, Silber, Zahngold und Uhren sortiert.
  • Jedes Stück auf einer Feinwaage gewogen und das Gewicht notiert.
  • Punzen mit der Lupe gelesen, notiert und fotografiert.
  • Gewicht von Steinen abgezogen oder Steinschmuck getrennt gelegt.
  • Kurs je Gramm Feingold am Verkaufstag notiert, mit Uhrzeit und Quelle.
  • Materialwert je Gruppe und insgesamt berechnet.
  • Rechnungen, Zertifikate, Etuis und Originalverpackungen herausgesucht.
  • Bei Barren und Münzen geprüft, wann sie gekauft wurden.
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass eingesteckt.
  • Mindestens zwei Ankäufer für denselben Tag ausgewählt.
  • Fragen zu Kurs, Gewicht, Feingehalt, Abzügen und Gültigkeit des Angebots aufgeschrieben.

So gehen Sie jetzt vor

Sortieren Sie Ihr Gold in die drei Gruppen Anlagegold, Bruchgold und Stücke mit eigenem Wert. Wiegen Sie, lesen Sie die Punzen und berechnen Sie mit dem Rechner im Ratgeber Goldwert berechnen den Materialwert zum Tageskurs. Holen Sie dann am selben Tag mindestens zwei schriftliche Angebote ein und vergleichen Sie sie als Prozent des Materialwerts. Verkaufen Sie erst, wenn Sie jedes Angebot nachvollziehen können.

◦ Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich für ein Gramm 585er-Gold?
Ein Gramm 585er-Gold enthält 0,585 Gramm Feingold. Der Materialwert ist also 0,585 mal der Kurs je Gramm Feingold am Verkaufstag. Ein Ankäufer zahlt weniger, weil er Schmelz- und Scheidekosten, Analyse und seine Handelsspanne abzieht. Wie hoch dieser Abzug ist, sehen Sie, wenn Sie sein Angebot als Prozent des Materialwerts ausdrücken.
Muss ich beim Goldverkauf meinen Ausweis vorlegen?
Zahlt ein Händler bei einem Geschäft mit Edelmetallen 2.000 Euro oder mehr bar aus, muss er Sie nach § 10 Abs. 6a GwG identifizieren. Er nimmt dann Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift auf und kopiert den Ausweis. Manche Ankäufer verlangen den Ausweis auch bei kleineren Beträgen, was für sorgfältige Arbeit spricht.
Muss ich den Erlös aus einem Goldverkauf versteuern?
Privates Gold, das Sie länger als ein Jahr besitzen, können Sie steuerfrei verkaufen (§ 23 EStG). Bei kürzerer Haltedauer bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne des Kalenderjahres zusammen unter 1.000 Euro liegen. Bei geschenktem oder geerbtem Gold zählt in der Regel der Anschaffungszeitpunkt des Vorbesitzers. Im Einzelfall hilft eine Steuerberatung.
Warum zahlt der Ankäufer weniger als den Goldkurs?
Der Goldkurs gilt für reines Gold in großen Mengen. Altgold muss eingeschmolzen, geschieden und analysiert werden, und der Ankäufer trägt Kosten und Kursrisiko. Fragen Sie nach Kurs, Gewicht, Feingehalt und Abzügen in Euro, dann wird die Differenz nachvollziehbar.
Lohnt es sich, kaputten Goldschmuck vor dem Verkauf reparieren zu lassen?
Bei gewöhnlichem Goldschmuck nicht. Er wird nach dem Materialwert bezahlt, und eine gerissene Kette enthält genauso viel Gold wie eine heile. Eine Reparatur kann sich nur bei Marken- oder Antikschmuck lohnen, der als Ganzes weiterverkauft wird.
Ist es sicher, Gold per Post an einen Ankäufer zu schicken?
Es kann funktionieren, verlagert aber das Risiko zu Ihnen, weil Sie die Ware vor dem Angebot aus der Hand geben. Wiegen und fotografieren Sie jedes Stück, prüfen Sie die Haftung der Versandart und bestehen Sie auf einem Angebot, das Sie ausdrücklich annehmen müssen, bevor eingeschmolzen wird. Für gemischtes Altgold ist der Verkauf vor Ort meist die bessere Wahl.
Was ist beim Verkauf der Unterschied zwischen Anlagegold und Altgold?
Anlagegold wie Barren und Anlagemünzen wird international gehandelt und nahe am Kurs angekauft, meist zu einem festen Preis je Produkt. Altgold aus Schmuck und Bruch wird eingeschmolzen und nach dem Feingoldanteil abzüglich der Kosten bezahlt. Marken- und Antikschmuck kann darüber hinaus einen eigenen Wiederverkaufswert haben.
Woran erkenne ich einen seriösen Goldankäufer in meiner Nähe?
Achten Sie auf einen festen Geschäftssitz, eine sichtbare geeichte Waage, eine Prüfung vor Ihren Augen und ein schriftliches Angebot mit Gewicht, Feingehalt, Kurs und Abzügen. Holen Sie mindestens zwei Angebote am selben Tag ein. Ankaufaktionen auf Zeit, etwa in Hotels oder an der Haustür, lassen kaum Raum für Vergleiche.