Ratgeber für den Verkauf von Edelmetall● Kein Ankauf, keine Vermittlung
Der Ratgeber · Stand Oktober 2026

Zahngold verkaufen: Legierung, Analyse und faire Abrechnung

Nach dem Lesen wissen Sie, was in Ihrem Zahngold stecken kann, wie eine seriöse Abrechnung aussieht und wie Sie Angebote vergleichen, ohne auf Pauschalpreise hereinzufallen.

Zahngold und Goldreste auf einem Tablett neben einer LupeAI generated

Auf einen Blick

  • Zahngold ist kein reines Gold, sondern eine Legierung, deren Zusammensetzung von goldreich bis völlig edelmetallfrei reicht.
  • Entfernter Zahnersatz gehört nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer Ihnen, und die Praxis muss ihn auf Wunsch herausgeben.
  • Vor dem Schmelzen lässt sich der Wert nur grob schätzen, weil die Legierung unbekannt ist und Zahnreste, Keramik und Zement mitwiegen.
  • Seriös abgerechnet wird nach dem Schmelzen mit einem Analyseprotokoll, das Schmelzgewicht und Gehalte an Gold, Platin, Palladium und Silber ausweist.
  • Pauschalpreise je Zahn, fehlende Protokolle, Mindestmengen und Gebühren bei Ablehnung sind die typischen Fallen.
  • Steuern spielen beim Verkauf von Zahngold aus Privatbesitz in aller Regel keine Rolle.

Eine Krone wird ersetzt, eine alte Brücke kommt heraus, beim Aufräumen eines Nachlasses taucht eine kleine Dose mit Zahnarbeiten auf. Zahngold fällt den meisten Menschen eher zu, als dass sie es bewusst sammeln. Was ein Verkauf bringt, hängt von Dingen ab, die man von außen nicht sieht: von der Legierung, vom Anteil an Zähnen und Keramik und davon, wie ein Ankäufer abrechnet. Dieser Ratgeber erklärt, was in Zahngold steckt, wem es gehört, wie eine seriöse Abrechnung aussieht und wie Sie Angebote vergleichen, ohne auf Pauschalpreise hereinzufallen.

Zur Einordnung: goldminister ist ein Ratgebermagazin. Wir kaufen kein Zahngold an, vermitteln keine Ankäufer und nehmen keine Ware entgegen.

Was als Zahngold gilt: Kronen, Brücken, Inlays und Stiftaufbauten

Zahngold ist der Sammelbegriff für Zahnersatz aus edelmetallhaltigen Legierungen. Reines Gold wäre für die Belastung beim Kauen zu weich. Zahnersatz besteht deshalb aus Legierungen, deren Zusammensetzung je nach Verwendungszweck und Hersteller stark schwankt. Typische Stücke sind:

  • Kronen: Vollgusskronen bestehen ganz aus Metall. Verblendkronen haben ein Metallgerüst, das mit Keramik oder Kunststoff überzogen ist, sodass von außen kaum Metall zu sehen ist. Mehr dazu im Beitrag Kronengold verkaufen.
  • Brücken: verbundene Kronen und Brückenglieder, die eine Lücke überspannen. Sie bringen mehr Metall mit, oft aber auch mehr Keramik.
  • Inlays, Onlays und Teilkronen: gegossene Füllungen, klein und leicht, aber fast vollständig aus Metall.
  • Stiftaufbauten: gegossene Aufbauten mit einem Stift, der in der Zahnwurzel verankert ist und eine Krone trägt. Sie können aus einer Edelmetall-Legierung bestehen, aber auch aus Titan oder einer edelmetallfreien Legierung.
  • Teile von Prothesen: Teleskopkronen, Geschiebe und Stege in herausnehmbarem Zahnersatz können Edelmetall enthalten. Klammern und gegossene Prothesengerüste bestehen dagegen häufig aus edelmetallfreien Legierungen.

Nicht alles, was aus dem Mund kommt, hat einen Metallwert. Vollkeramikkronen und Kronen aus Zirkonoxid enthalten kein Metall. Amalgamfüllungen enthalten zwar Silber, aber gebunden mit Quecksilber; sie sind ein Sonderfall, den Sie vor jedem Versand mit dem Ankäufer klären. Wie man Zahnarbeiten verkauft, an denen noch Zähne hängen, und wie lose Metallteile, beschreiben die Beiträge Zahngold mit Zähnen verkaufen und Zahngold ohne Zähne verkaufen. Um Fundstücke aus Schubladen geht es in Alte Zahnarbeiten verkaufen.

Legierungen: Nicht jedes gelbe Metall ist Gold, nicht jedes silbrige wertlos

Für den Wert entscheidet die Legierung. In der Zahnmedizin unterscheidet man grob Edelmetall-Legierungen und edelmetallfreie Legierungen, in der Fachsprache kurz EM und NEM. Innerhalb der Edelmetall-Legierungen reicht die Spanne von goldreichen Legierungen bis zu solchen, die fast kein Gold enthalten. Die Übersicht ist eine Orientierung; einzelne Produkte weichen davon ab.

LegierungsartTypische BestandteileAussehenWas bezahlt wird
Hochgoldhaltige LegierungGold als Hauptbestandteil, dazu kleinere Anteile Platin, Palladium, Silber, Kupfer und Zinkmeist kräftig gelbGold, Platin, Palladium und Silber laut Analyse
Goldreduzierte Legierungdeutlich weniger Gold, dafür mehr Palladium und Silberhellgelb bis blassgelbGold, Palladium und Silber laut Analyse
Palladium-Basis-LegierungPalladium als Hauptbestandteil, dazu etwa Silber, Kupfer, Gallium oder Zinn; wenig oder kein Goldsilbrigvor allem Palladium, dazu Silber und gegebenenfalls Gold
Silber-Palladium-LegierungSilber und Palladium als Hauptbestandteile, wenig oder kein GoldsilbrigPalladium und Silber laut Analyse
Edelmetallfreie Legierung (NEM)Kobalt, Chrom, Nickel, Molybdän; ebenso Titansilbrig, sehr hartnichts, kein Ankaufswert
AmalgamSilber, Zinn und Kupfer, mit Quecksilber gebundengrau, mattSonderfall, vorab mit dem Ankäufer klären
Vollkeramik, Zirkonoxidkein Metallzahnfarben oder weißnichts

Die Farbe ist ein erster Hinweis, aber kein Beweis. Kräftig gelbes Metall spricht für eine goldreiche Legierung. Silbriges Metall kann eine Palladium-Legierung, eine Silber-Palladium-Legierung oder eine wertlose NEM-Legierung sein; mit bloßem Auge lässt sich das nicht unterscheiden. Silbriges Zahngold ungeprüft wegzuwerfen, kann deshalb ein Fehler sein. Mehr zu den Metallen im Zahnersatz lesen Sie in Dentale Edelmetalle verkaufen.

Einen besseren Hinweis liefern Unterlagen. Haben Sie noch die Rechnung zu Ihrem Zahnersatz, sehen Sie nach: Edelmetall wird nach verbrauchter Menge berechnet, und auf der Laborrechnung steht dann oft die verwendete Legierung mit Namen und Gewicht. Mit dem Legierungsnamen lässt sich die Zusammensetzung beim Hersteller nachschlagen.

Wem das Zahngold gehört und wie Sie es von der Praxis bekommen

Ein Gesetz, das ausdrücklich regelt, wem entfernter Zahnersatz gehört, gibt es nicht; die Frage beantwortet sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Bundeszahnärztekammer vertritt die Auffassung, dass eingegliederter Zahnersatz der Patientin oder dem Patienten gehört und das auch bleibt, wenn er wieder entfernt wird. Die Praxis muss Ihnen das Zahngold deshalb auf Wunsch aushändigen. Behält sie es ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, etwa in der Annahme, Sie hätten ohnehin kein Interesse daran, handelt sie nach dieser Auffassung rechtswidrig. Verweigert eine Praxis die Herausgabe, kommt der Herausgabeanspruch des Eigentümers nach § 985 BGB in Betracht. Im Streitfall helfen eine Rechtsberatung oder die Patientenberatung der Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes weiter.

Praktisch heißt das: Sagen Sie schon vor der Behandlung, dass Sie das entfernte Material mitnehmen möchten, und bitten Sie darum, es gereinigt und desinfiziert in einem verschlossenen Beutel zu erhalten. Möchten Sie es nicht selbst verkaufen, haben Sie drei Möglichkeiten: Die Praxis lässt es über ihre Scheideanstalt für Sie abrechnen, Sie überlassen es der Praxis ausdrücklich, oder Sie spenden es an eine Hilfsorganisation, die Zahngold sammelt. Lassen Sie sich jede dieser Absprachen schriftlich bestätigen, bei einer Abrechnung über die Praxis zusammen mit dem Analyseprotokoll.

Warum der Wert erst nach dem Schmelzen feststeht

Bei Schmuck steht der Feingehalt als Punze auf dem Stück. Bei Zahngold fehlt diese Angabe, und auf der Waage liegt nicht nur Metall. Vor dem Schmelzen lässt sich der Wert deshalb nur grob schätzen, aus drei Gründen:

  • Die Legierung ist unbekannt. Zwei gleich schwere Kronen können sehr unterschiedlich viel Gold, Platin, Palladium und Silber enthalten oder gar nichts davon.
  • Nichtmetall wiegt mit. Zahnreste, Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff und Befestigungszement erhöhen das Gewicht, aber nicht den Wert. Bei verblendeten Brücken kann der Metallanteil deutlich unter dem Rohgewicht liegen.
  • Die Menge ist klein. Bei wenigen Gramm fallen feste Kosten für Analyse und Abwicklung stärker ins Gewicht.

Ein seriöser Ankäufer nennt Ihnen vorab deshalb höchstens eine Spanne und legt offen, wie er am Ende abrechnet. Ein fester Preis je Zahn ohne Analyse beruht auf Annahmen, die Sie nicht überprüfen können.

So läuft eine seriöse Abrechnung ab

Zuerst wird das Rohgewicht bei Eingang auf einer geeichten Waage festgestellt und Ihnen bestätigt. Dann wird das Material geschmolzen. Organische Reste verbrennen, Keramik und andere nichtmetallische Bestandteile trennen sich als Schlacke ab, und es bleibt ein kleiner Metallblock zurück. Dessen Gewicht ist das Schmelzgewicht. Aus der Schmelze wird eine Probe genommen und analysiert, häufig per Röntgenfluoreszenz, je nach Ankäufer auch mit anderen Laborverfahren. Das Ergebnis sind die Gehalte an Gold, Platin, Palladium und Silber. Zusammen mit dem Schmelzgewicht ergeben sie die Feinmetallmengen, die zu den Kursen eines bestimmten Stichtags bewertet werden. Davon gehen die vereinbarten Kosten ab, der Rest wird ausgezahlt.

Fragen Sie vorab, ob Ihr Material einzeln geschmolzen und analysiert wird oder zusammen mit dem anderer Kunden in einer Sammelschmelze. Bei einer Einzelschmelze wird genau Ihr Material bewertet. Bei einer Sammelschmelze werden Sie nach einem Durchschnitt bezahlt, der zu Ihrem Zahngold passen kann oder nicht.

Ein vollständiges Analyseprotokoll enthält:

  • das Rohgewicht bei Eingang,
  • das Schmelzgewicht nach dem Schmelzen,
  • die Gehalte an Gold, Platin, Palladium und Silber in Prozent oder Tausendstel,
  • die daraus errechneten Feinmetallmengen in Gramm,
  • die angesetzten Kurse je Metall mit Datum,
  • alle Abzüge einzeln, etwa für Analyse, Scheiden, Abschläge auf die Kurse und Versand,
  • den Auszahlungsbetrag.

Mit diesem Protokoll können Sie die Rechnung selbst nachvollziehen. Ohne Protokoll müssen Sie dem Endbetrag glauben. Wie Sie aus den Werten den Materialwert berechnen, zeigt auch der Beitrag Berechnung des Werts von Zahngold.

Welcher Kurs gilt: Stichtag und Ankaufskurs

Zwischen Abgabe, Analyse und Auszahlung können Tage vergehen, und die Kurse von Gold, Platin, Palladium und Silber bewegen sich in dieser Zeit jeweils für sich. Klären Sie deshalb vorab, welcher Tag für die Bewertung zählt: der Eingang Ihres Materials, der Abschluss der Analyse oder der Tag, an dem Sie das Angebot annehmen. Fragen Sie außerdem, ob der Ankäufer mit den Börsenkursen rechnet und seine Kosten getrennt ausweist oder ob er eigene, niedrigere Ankaufskurse ansetzt. Beides ist üblich und legitim, solange es offen gesagt wird. Vergleichbar werden zwei Angebote aber erst, wenn Sie wissen, welche Kurse und welcher Stichtag jeweils zugrunde liegen. Manche Ankäufer bieten an, das Feinmetall statt in Geld als Gutschrift oder in Form von Feingold auszuzahlen; auch das sollten Sie dann mit denselben Fragen prüfen.

Rechenbeispiel: Von zwölf Gramm Rohgewicht zum Materialwert

Das Beispiel zeigt, wie aus einer Abgabe ein Materialwert wird. Alle Zahlen sind Annahmen für dieses Beispiel, keine typischen Werte. Angenommen werden eine dreigliedrige Brücke und zwei Einzelkronen, teils mit Keramikverblendung und anhaftenden Zahnresten.

  • Rohgewicht bei Abgabe: 12,0 Gramm.
  • Angenommenes Schmelzgewicht nach Abtrennung von Zahnresten, Keramik und Zement: 8,0 Gramm.
  • Angenommene Gehalte laut Analyse: 70 Prozent Gold, 3 Prozent Platin, 4 Prozent Palladium, 12 Prozent Silber; der Rest sind unedle Metalle wie Kupfer und Zink ohne Ankaufswert.
  • Annahmen für dieses Rechenbeispiel: 100 Euro je Gramm Feingold, 30 Euro je Gramm Feinplatin, 25 Euro je Gramm Feinpalladium, 1 Euro je Gramm Feinsilber. Die echten Kurse schwanken börsentäglich und unabhängig voneinander.
MetallGehaltFeinmetall aus 8,0 gAngenommener KursWert
Gold70 %5,60 g100 Euro je g560,00 Euro
Platin3 %0,24 g30 Euro je g7,20 Euro
Palladium4 %0,32 g25 Euro je g8,00 Euro
Silber12 %0,96 g1 Euro je g0,96 Euro
Summe7,12 g576,16 Euro

Der Materialwert dieser Abgabe beträgt 576,16 Euro. Zwei Dinge fallen auf. Wer die 12,0 Gramm Rohgewicht als Gold rechnet, liegt weit daneben. Und das Gold macht hier fast den gesamten Wert aus, Silber spielt kaum eine Rolle.

Wie stark die Legierung den Wert bestimmt, zeigt eine Gegenrechnung mit denselben 8,0 Gramm Schmelzgewicht, diesmal mit einer angenommenen Palladium-Basis-Legierung aus 2 Prozent Gold, 60 Prozent Palladium und 25 Prozent Silber: 0,16 Gramm Gold ergeben 16,00 Euro, 4,80 Gramm Palladium 120,00 Euro und 2,00 Gramm Silber 2,00 Euro, zusammen 138,00 Euro. Gleiches Gewicht, knapp ein Viertel des Werts. Bei einer edelmetallfreien Legierung läge der Materialwert bei null.

Vom Materialwert zieht der Ankäufer seine Kosten ab: Analyse, Schmelzen und Scheiden, gegebenenfalls Versand und Versicherung, dazu seine Marge, etwa in Form eines Kurses unter dem Börsenkurs oder eines Abschlags je Metall. Um Angebote zu vergleichen, rechnen Sie den Auszahlungsbetrag in Prozent des Materialwerts um. Angenommen, die Auszahlung lautet auf 500 Euro (eine frei gewählte Zahl, kein Richtwert): 500 geteilt durch 576,16 ergibt 86,8 Prozent. Gold, Silber und Platin können Sie einzeln auch mit dem Rechner im Ratgeber Goldwert berechnen durchrechnen; er arbeitet nur in Ihrem Browser.

Hygiene, Verpackung und versicherter Versand

Entfernter Zahnersatz kann Reste von Blut, Speichel oder Gewebe tragen. Behandeln Sie ihn deshalb nicht wie ein Schmuckstück, und schützen Sie auch die Menschen, die Ihre Sendung öffnen.

  • Desinfizieren nach Vorgabe des Ankäufers. Fragen Sie, ob und wie das Material vor dem Versand desinfiziert werden soll, und halten Sie sich an diese Vorgabe. Kommt das Material frisch aus der Praxis, bitten Sie dort um Reinigung und Desinfektion.
  • Nicht selbst zerlegen. Brechen Sie Zähne oder Keramik nicht mit Zangen ab. Das birgt Verletzungsgefahr, kleine Metallteile gehen verloren, und für den Wert ist es unnötig, weil beim Schmelzen ohnehin nur das Metall zählt.
  • Vorher dokumentieren. Fotografieren Sie alle Teile auf einer hellen Unterlage und wiegen Sie sie auf einer Brief- oder Küchenwaage. Das ist kein amtliches Gewicht, aber ein Anhaltspunkt, falls die Eingangsbestätigung stark abweicht.
  • Dicht verpacken. Das Material kommt in einen verschließbaren Beutel, dieser in einen zweiten und dann in einen gepolsterten Umschlag oder eine kleine Schachtel. Legen Sie eine Liste mit Ihren Kontaktdaten, der Stückzahl und dem selbst gewogenen Gewicht bei.
  • Versichert versenden. Wählen Sie einen Versand mit Sendungsverfolgung und einer Haftung, die den geschätzten Materialwert abdeckt, und prüfen Sie die Haftungsgrenzen in den Bedingungen des Versanddienstes. Schreiben Sie keinen Hinweis auf den Inhalt aufs Paket und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.
  • Rücksendung vorab klären. Fragen Sie vor dem Versand, was geschieht, wenn Sie das Angebot ablehnen: Wer trägt die Rücksendekosten, fällt eine Analysegebühr an, und in welcher Form kommt das Material zurück? Wurde es bereits geschmolzen, erhalten Sie nicht mehr Ihre Kronen, sondern den Metallblock.

Verkaufswege im Vergleich

Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, wie genau abgerechnet wird und wie viel Aufwand bei Ihnen bleibt.

VerkaufswegSo läuft esVorteileNachteile
Scheideanstalt mit EinzelanalyseAbgabe oder Versand an eine Scheideanstalt, die Ihr Material einzeln schmilzt, analysiert und nach Protokoll abrechnet.Genaueste Abrechnung, jedes Metall einzeln ausgewiesenNicht jede Scheideanstalt nimmt Privatkunden oder kleine Mengen an; feste Analysekosten wiegen bei wenig Material schwer
Versand-AnkaufSie schicken das Material an einen Ankäufer, erhalten ein Angebot und nehmen es an oder lehnen ab.Bequem von zu Hause, Bedingungen mehrerer Anbieter lassen sich vorab vergleichenMaterial ist aus der Hand; Abrechnung reicht von Einzelschmelze bis Pauschale; Rücksendung im Originalzustand nur vor dem Schmelzen
Goldankauf oder Juwelier vor OrtPersönliche Abgabe, Wiegen vor Ihren Augen, Angebot oft sofort.Persönlicher Kontakt, schnelle Zahlung möglich, Material bleibt bis zur Einigung bei IhnenOhne Schmelzanalyse beruht das Angebot auf einer Schätzung der Legierung; nicht jeder nimmt Zahngold mit Zähnen an
Abrechnung über die ZahnarztpraxisDie Praxis gibt Ihr Altgold mit ihrem eigenen an ihre Scheideanstalt und rechnet mit Ihnen ab.Kaum Aufwand, keine Hygiene- und VersandfragenNur, wenn die Praxis das anbietet; lassen Sie sich das Protokoll zeigen
Spende an eine HilfsorganisationSie geben das Zahngold an eine Organisation, die Altgold sammelt und den Erlös für ihre Projekte verwendet; manche Praxen sammeln dafür.Der Erlös kommt einem guten Zweck zuKein Erlös für Sie; Gemeinnützigkeit der Organisation vorher prüfen

Für größere Mengen oder goldreiche Arbeiten spricht viel für eine Einzelschmelze mit Protokoll, weil sich dort jede Abweichung in der Legierung im Ergebnis zeigt. Bei einer einzelnen kleinen Krone können feste Kosten dagegen einen großen Teil des Werts aufzehren. Dann lohnt der Vergleich mit einem Ankäufer vor Ort oder die Abrechnung über die Praxis. Eine weitere Möglichkeit ist, kleine Mengen zunächst aufzubewahren und erst zu verkaufen, wenn mehr zusammengekommen ist, etwa zusammen mit dem Zahngold anderer Familienmitglieder; dann sollte aber festgehalten werden, welcher Anteil wem gehört.

Bietet Ihre Praxis die Abrechnung über ihre Scheideanstalt an, fragen Sie nach denselben Punkten wie bei jedem anderen Ankäufer: Wird Ihr Material getrennt vom Praxisgold geschmolzen, erhalten Sie ein eigenes Protokoll, und welche Kosten werden abgezogen? Wird der Erlös mit einer Rechnung der Praxis verrechnet, sollte die Gutschrift auf der Rechnung erkennbar sein. Wer spenden möchte, prüft die Gemeinnützigkeit der Organisation und fragt nach einer Zuwendungsbestätigung.

Ablauf: Zahngold verkaufen in acht Schritten

  1. Material sichern. Von der Praxis aushändigen lassen oder zu Hause vollständig zusammensuchen.
  2. Sichten. Amalgam, Vollkeramik und reine Kunststoffteile beiseitelegen, nichts mit Werkzeug zerlegen.
  3. Dokumentieren. Fotos machen, Gewicht auf der eigenen Waage notieren, alte Rechnungen mit Legierungsangabe suchen.
  4. Ankäufer auswählen. Zwei bis drei Anbieter nach ihren Bedingungen fragen: Einzel- oder Sammelschmelze, Kosten, Mindestmengen, Kursstichtag, Rücksendung.
  5. Desinfizieren und verpacken. Nach Vorgabe des Ankäufers, doppelt verpackt mit Inhaltsliste.
  6. Abgeben oder versenden. Persönlich gegen Quittung mit Rohgewicht oder versichert mit Sendungsverfolgung.
  7. Protokoll prüfen. Schmelzgewicht, Gehalte, Kurse und Abzüge nachrechnen und den Auszahlungsbetrag in Prozent des Materialwerts umrechnen.
  8. Annehmen oder ablehnen. Bei Annahme den Zahlungseingang prüfen und das Protokoll aufbewahren, bei Ablehnung die Rücksendung schriftlich anfordern.

Seriöse Ankäufer finden und typische Fallen erkennen

Typische Fallen

  • Pauschalpreise je Zahn oder Krone. Eine Krone kann viel Gold enthalten oder keins. Ein Stückpreis ohne Analyse sagt nichts über Ihr Material aus.
  • Grammpreise auf das Rohgewicht ohne Erklärung. Ein Gramm Rohgewicht kann viel oder kaum Edelmetall enthalten. Ein solcher Preis ist nur vergleichbar, wenn klar ist, welche Legierung angenommen und wie das Gewicht von Zähnen und Keramik berücksichtigt wird.
  • Kein Protokoll. Ein Endbetrag ohne Schmelzgewicht und Gehalte lässt sich nicht prüfen.
  • Sammelschmelze ohne Hinweis. Sie werden nach einem Durchschnitt bezahlt, nicht nach Ihrem Material.
  • Mindestmengen und Mindestgebühren. Feste Gebühren können bei kleinen Mengen einen großen Teil des Werts aufzehren. Fragen Sie vorher danach.
  • Gebühren bei Ablehnung. Analyse- oder Rücksendekosten, die nur anfallen, wenn Sie ablehnen, erhöhen den Druck, auch ein schwaches Angebot anzunehmen. Sie sollten vor dem Versand bekannt sein.
  • Schweigen als Zustimmung. Manche Bedingungen sehen vor, dass ein Angebot als angenommen gilt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist widersprechen. Lesen Sie die Bedingungen und reagieren Sie rechtzeitig.

So finden und prüfen Sie einen Ankäufer vor Ort

Wer sein Zahngold lieber persönlich abgibt, sucht nach Edelmetallankäufern, Goldschmieden und Juwelieren mit Ankauf, nach der Annahmestelle einer Scheideanstalt oder fragt die eigene Zahnarztpraxis, mit welcher Scheideanstalt sie zusammenarbeitet. Diese Prüfpunkte gelten überall:

  • Gewogen wird vor Ihren Augen. Waagen, nach deren Anzeige im geschäftlichen Verkehr abgerechnet wird, müssen geeicht sein (§ 37 in Verbindung mit § 31 Mess- und Eichgesetz); fragen Sie im Zweifel nach dem Eichnachweis.
  • Sie erhalten eine Quittung mit Datum, Stückzahl und Rohgewicht, bevor das Material Ihre Hand verlässt.
  • Der Ankäufer erklärt, wie er den Wert ermittelt: Schätzung vor Ort, eigene Analyse oder Einzelschmelze in einer Scheideanstalt.
  • Kosten, Kurse und Stichtag stehen schriftlich fest, und Sie bekommen Bedenkzeit. Drängen auf eine sofortige Entscheidung ist ein Warnsignal.
  • Der Ankäufer fragt nach Ihrem Ausweis. Bei Barzahlungen ab 2.000 Euro für Edelmetalle muss er Ihre Identität feststellen (§ 10 Abs. 6a Geldwäschegesetz); manche verlangen den Ausweis immer. Mehr dazu im Beitrag Die Ausweispflicht beim Ankauf.
  • Es gibt einen festen Geschäftssitz, ein vollständiges Impressum und einen Ansprechpartner, der auch später erreichbar ist. Ankaufsaktionen, die nur wenige Tage in einem Hotel stattfinden, sind dafür kein guter Ort.

Weitere Prüfpunkte finden Sie im Ratgeber Seriösen Ankäufer erkennen. Liegt neben dem Zahngold auch Altgold aus Schmuck bereit, lassen Sie beides getrennt bewerten, denn Schmuck trägt einen Feingehalt per Punze; mehr dazu im Ratgeber Gold verkaufen.

Zahngold aus dem Nachlass und die Steuerfrage

Zahngold im Nachlass

In Nachlässen taucht Zahngold oft an unerwarteten Stellen auf: in einer Dose in der Nachttischschublade, in einem Umschlag der Zahnarztpraxis, zwischen Schmuck. Es gehört zum Nachlass und geht mit ihm auf die Erben über (§ 1922 BGB). Gibt es mehrere Erben, können sie über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Stimmen Sie den Verkauf also ab und bewahren Sie das Analyseprotokoll auf, damit Sie den Erlös gegenüber Miterben belegen können. Wie Sie einen Nachlass insgesamt sortieren und verwerten, beschreibt der Ratgeber Erbe und Nachlass verkaufen.

Steuern: in aller Regel kein Thema

Auch für Zahngold gilt § 23 EStG über private Veräußerungsgeschäfte. Steuerpflichtig kann ein Gewinn nur sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wann Zahngold im steuerlichen Sinn angeschafft wurde, ist nicht ausdrücklich geregelt. Naheliegend ist der Zeitpunkt, zu dem der Zahnersatz angefertigt und bezahlt wurde, und das liegt meist viele Jahre zurück. Selbst innerhalb der Frist wäre nur ein Gewinn steuerpflichtig, also ein Erlös über den Anschaffungskosten, und eine Zahnarbeit kostet insgesamt meist deutlich mehr als das Metall, das in ihr steckt. Außerdem bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen weniger als 1.000 Euro betragen (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Erben treten in die Rechtsstellung der verstorbenen Person ein. In ungewöhnlichen Fällen, etwa wenn Sie Zahngold von anderen aufkaufen und weiterverkaufen, klären Sie die Lage mit einer Steuerberatung.

Checkliste für den Zahngoldverkauf

  • Das Zahngold ist von der Praxis ausgehändigt oder vollständig zusammengesucht.
  • Amalgam und Vollkeramik sind aussortiert oder mit dem Ankäufer geklärt.
  • Alte Zahnarzt- oder Laborrechnungen mit Legierungsangabe sind gesucht.
  • Alle Teile sind fotografiert und auf der eigenen Waage gewogen.
  • Mindestens zwei Ankäufer haben ihre Bedingungen schriftlich genannt.
  • Abgerechnet wird nach Einzelschmelze mit vollständigem Analyseprotokoll.
  • Kosten, Mindestmengen, Kursstichtag und die Folgen einer Ablehnung sind bekannt.
  • Das Material ist nach Vorgabe desinfiziert und doppelt verpackt, eine Inhaltsliste liegt bei.
  • Der Versand ist versichert, der Einlieferungsbeleg aufbewahrt.
  • Das Protokoll ist nachgerechnet, der Auszahlungsbetrag in Prozent des Materialwerts umgerechnet.
  • Bei geerbtem Zahngold ist der Verkauf mit den Miterben abgestimmt.

So gehen Sie jetzt vor

Sammeln Sie alles Zahngold an einem Ort, sortieren Sie Amalgam und Vollkeramik aus und suchen Sie nach alten Rechnungen mit Legierungsangaben. Fragen Sie zwei oder drei Ankäufer nach ihren Bedingungen und wählen Sie einen, der einzeln schmilzt, ein vollständiges Protokoll liefert und offenlegt, was eine Ablehnung kostet. Verpacken und versenden Sie das Material nach seinen Vorgaben, und rechnen Sie das Protokoll nach, bevor Sie das Angebot annehmen.

◦ Häufige Fragen
Gehört mir das Zahngold, das der Zahnarzt entfernt hat?
Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ja: Eingegliederter Zahnersatz gehört der Patientin oder dem Patienten und bleibt deren Eigentum, wenn er entfernt wird. Die Praxis darf ihn nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung behalten. Sagen Sie am besten schon vor der Behandlung, dass Sie das Material mitnehmen möchten.
Wie viel ist mein Zahngold wert?
Das lässt sich vorab nur grob schätzen, weil die Legierung unbekannt ist und Zahnreste, Keramik und Zement mitwiegen. Den genauen Wert zeigt erst eine Analyse nach dem Schmelzen: Schmelzgewicht mal Gehalt je Metall mal Kurs je Gramm Feinmetall. Gleich schwere Kronen können je nach Legierung sehr unterschiedlich viel wert sein.
Muss ich Zähne und Keramik vor dem Verkauf entfernen?
Nein. Brechen Sie nichts mit Zangen ab, das birgt Verletzungsgefahr und kleine Metallteile gehen verloren. Beim Schmelzen trennen sich Zahnreste und Keramik ohnehin vom Metall, bezahlt wird nur das Metall laut Analyse.
Warum ist ein Festpreis pro Zahn kein gutes Zeichen?
Eine Krone kann viel Gold enthalten oder gar keins, je nach Legierung. Ein Stückpreis ohne Analyse sagt deshalb nichts über Ihr Material aus und beruht auf Annahmen, die Sie nicht prüfen können. Vergleichbar sind nur Angebote, die nach Schmelzgewicht und Analyse abrechnen.
Was muss in einem Analyseprotokoll stehen?
Rohgewicht bei Eingang, Schmelzgewicht, die Gehalte an Gold, Platin, Palladium und Silber, die daraus errechneten Feinmetallmengen, die angesetzten Kurse mit Datum, alle Abzüge einzeln und der Auszahlungsbetrag. Mit diesen Angaben können Sie die Abrechnung selbst nachrechnen.
Hat silbriges Zahngold einen Wert?
Möglicherweise. Silbriges Metall kann eine Palladium-Legierung oder eine Silber-Palladium-Legierung mit Ankaufswert sein, aber auch eine edelmetallfreie Legierung ohne Wert. Mit bloßem Auge lässt sich das nicht unterscheiden, deshalb sollten Sie silbrige Zahnarbeiten nicht ungeprüft wegwerfen.
Muss ich den Erlös aus Zahngold versteuern?
In aller Regel nicht. Ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 EStG nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf höchstens ein Jahr liegt, und Gewinne unter 1.000 Euro im Kalenderjahr bleiben steuerfrei. Bei Zahngold liegt die Anfertigung meist viele Jahre zurück; in ungewöhnlichen Fällen hilft eine Steuerberatung.
Kann ich Zahngold auch spenden?
Ja. Einige Hilfsorganisationen sammeln Zahngold, lassen es verwerten und finanzieren mit dem Erlös ihre Projekte, und manche Zahnarztpraxen sammeln dafür. Prüfen Sie vorher die Gemeinnützigkeit der Organisation und fragen Sie nach einer Zuwendungsbestätigung.